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   OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 18 WF 161/02   

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https://dejure.org/2003,24259
OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 18 WF 161/02 (https://dejure.org/2003,24259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2003 - 18 WF 161/02 (https://dejure.org/2003,24259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2003 - 18 WF 161/02 (https://dejure.org/2003,24259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 115 Abs. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Sachsen, 19.10.2017 - 4 Ta 81/16

    Anrechnung von Verpflegungszuschüssen bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Vielmehr können nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 24.09.2003 - 18 WF 161/02 - und des LAG Hamm vom 08.09.2014 - 14 Ta 352/14 -, beide zitiert in Juris, denen sich auch die Beschwerdekammer anschließt, wenn ein Arbeitnehmer (hier: Kraftfahrer) von seinem Arbeitgeber eine monatliche Aufwandsentschädigung ("Spesen", "Fahrgeld", "Auslösungen") erhält, die entsprechend bezahlten Beträge pauschaliert auf ein Drittel des monatlichen Durchschnittsbetrages als Einkommen i. S. d. § 115 Abs. 1 ZPO angerechnet werden, denn insoweit kann eine Ersparnis häuslicher Kosten angenommen werden.

    a) Es ist streitig, ob bei der Berechnung des Einkommens Aufwandsentschädigungen wie Fahrtkostenerstattungen, Spesen oder Auslandszulagen als Einkommen anzusehen sind (vgl. LAG Hamm 07.02.2011 - 14 Ta 28/11 - n. v.; LAG Sachsen-Anhalt 07.09.2011 - 2 Ta 124/11 -, Juris; OLG Karlsruhe 24.09.2003 - 18 WF 161/02 -, FamRZ 2004, 645 ; a. A. LAG Köln 15.01.2009 - 5 Ta 534/08 -, Juris; LAG Schleswig-Holstein 15.11.2012 - 5 Ta 189/12 -).

    Soweit der Arbeitnehmer nicht einen höheren tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand belegt, beträgt der dafür anzusetzende Betrag ein Drittel des gewährten Aufwendungsersatzes (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 07.09.2011 - 2 Ta 124/11 -, Juris; OLG Karlsruhe 24.09.2003 - 18 WF 161/02 -, FamRZ 2004, 645 ).

  • LAG Hamm, 08.09.2014 - 14 Ta 352/14

    Aufwandsentschädigung, Einkommen; pauschale Versteuerung; Prozesskostenhilfe;

    a) Es ist streitig, ob bei der Berechnung des Einkommens Aufwandsentschädigungen wie Fahrtkostenerstattungen, Spesen oder Auslandszulagen als Einkommen anzusehen sind (vgl. LAG Hamm, 7. Februar 2011, 14 Ta 28/11, n. v.; LAG Sachsen-Anhalt, 7. September 2011, 2 Ta 124/11, juris; OLG Karlsruhe, 24. September 2003, 18 WF 161/02, FamRZ 2004, 645; a. A. LAG Köln, 15. Januar 2009, 5 Ta 534/08, juris; LAG Schleswig-Holstein, 15. November 2012, 5 Ta 189/12).

    Soweit der Arbeitnehmer nicht einen höheren tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand belegt, beträgt der dafür anzusetzende Betrag ein Drittel des gewährten Aufwendungsersatzes (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, 7. September 2011, 2 Ta 124/11, juris; OLG Karlsruhe, 24. September 2003, 18 WF 161/02, FamRZ 2004, 645).

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Im Rahmen des Unterhaltsrechts wird dies befürwortet (siehe nur Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 3 WF 309/07 (PKH), 3 WF 309/07, juris - Anrechnung als Einkommen mit 1/3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. September 2003, 18 WF 161/02, juris - Anrechnung von 1/3) im Übrigen werden unterschiedliche Werte angenommen (LAG Hamm, Beschluss vom 08.09.2014, 14 Ta 352/14, juris, keine Anrechnung; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.11.2012, 5 Ta 189/12, Juris - keine Anrechnung; LAG Köln, Beschluss vom 09.02.2011, 5 Ta 397/10, juris - keine Anrechnung; LAG Hamm, Beschluss vom 06.06.2011, 4 Ta 771/10, n.v. - Einzelfallentscheidung jeweils zu PKH).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - tarifliche

    Ferner käme man auch dann nicht zu einem ungedeckten Bedarf, wenn dem Oberlandesgericht Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 24. September 2003 - 18 WF 161/02 - FamRZ 2004, 645) zu folgen wäre, das die Ersparnis häuslicher Kosten auf ein Drittel der von einem Kraftfahrer bezogenen Spesen geschätzt hat.
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 2 UF 231/06

    Ansprüche einer in Russland lebenden geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen

    Erhält ein Arbeitnehmer (hier: Fernfahrer) von seinem Arbeitgeber eine monatliche Aufwandsentschädigung ("Spesen", "Fahrgeld", "Auslösungen"), können die entsprechend bezahlten Beträge pauschaliert auf 1/3 des monatlichen Durchschnittsbetrages als Einkommen angerechnet werden, denn insoweit kann eine Ersparnis häuslicher Kosten angenommen werden (vgl. hierzu Nr. 1.4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, Stand 01.07.2005. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2001, 16 WF 506/01 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.09.2003, 18 WF 161/02).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2011 - 2 Ta 124/11

    Prozesskostenhilfe - Einkommen des Antragstellers - vom Arbeitgeber gezahlte

    Dieses eine Drittel ist die pauschalierte häusliche Ersparnis des Arbeitnehmers, vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.09.2003 - 18 WF 161/02 -.
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